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mediative solutions OG
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Abc
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Nachhalitge Lösungen bei umwelt- und öffentlichkeitsrelevanten Konflikten: Was kann Mediation im öffentlichen Bereich leisten?
Sowohl die Ergebnisse der Expertenbefragung als auch meine eigene Erfahrung im Bereich von Mediationen im Öffentlichen Bereich haben gezeigt, dass immer dann, wenn im Rahmen von umwelt- und öffentlichkeitsrelevanten Konflikten unser demokratisches System an Grenzen stößt, Mediation als Rettungsanker ins Spiel gebracht wird. Mediationen haben in der Vergangenheit in vielen dieser Fälle "den Karren aus dem Dreck geschoben" – auch in Situationen, in denen die Konflikthistorie und das Eskalationsniveau eine konsensuale Lösung als nicht mehr möglich erschienen ließen. Ein Grund dafür ist die Tatsache, dass in Mediationsverfahren die Erarbeitung und Berücksichtigung von Interessen einen zentralen Stellenwert haben und damit die Beteiligten am Verfahren in ihren Bedürfnissen und Ängsten ernst genommen werden. Dies ist, vor allem ab einer gewissen Verfahrensgröße, nur mit Hilfe geeigneter Strukturen und Rückbindungsprozesse möglich.
Es muss jedoch immer beachtet werden, dass selbst bei "optimalen" Mediationsverfahren im öffentlichen Bereich in den meisten Fällen nur ein kleiner Teil der betroffenen Personen am Verhandlungstisch sitzen kann. Damit bekommen die Interessen und Bedürfnisse weniger, engagierter Personen einen zentralen Stellenwert – und diese Interessen müssen sich nicht unbedingt mit den Interessen aller Betroffenen decken. Eine im Konsens im Rahmen eines Mediationsverfahrens im öffentlichen Bereich erzielte Lösung muss nicht zwangsläufig die Interessen und Bedürfnisse aller Betroffenen berücksichtigen. Dieser Umstand muss aus demokratiepolitischer Sicht immer bei der Frage, wie und von wem eine Entscheid¬ung am Ende eines Mediationsverfahrens getroffen werden soll, mitbedacht werden.
Abschließend stellt sich aus meiner Sicht eine zentrale Frage: In welcher Form kann und soll in Zukunft die Methode der Mediation bei umwelt- und öffentlichkeitsrelevanten Konflikten eine Ergänzung zu unserem demokratischen System sein bzw. wie und in welche Richtung soll Mediation weiterentwickelt werden, damit auch aus demokratiepolitischer Sicht tragfähige Lösungen im Interesse aller Betroffenen entstehen können?
Nachhalitge Lösungen bei umwelt- und öffentlichkeitsrelevanten Konflikten: Was kann Mediation im öffentlichen Bereich leisten?
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Mediation Volksgarage Bacherplatz
Im Jahr 2002 wurde der Antrag für die Errichtung der Volksgarage unter dem Bacherplatz von den Bezirksvertretern mehrheitlich angenommen. Die Hauptkritik der Gegner dieses Projekts lag darin, dass das Projekt ohne eine Bürgerbefragung und ohne einer (aus Sicht der Gegner) ausreichenden Bürgerbeteiligung durchgeführt wurde. Dieses Vorgehen der Politik war der Hauptgrund, weshalb das Projekt auf grundsätzliche Ablehnung bei vielen Anrainerinnen und Anrainern stieß. Zudem befanden die Gegner des Projekts, dass für eine Tiefgarage unter dem Bacherplatz aus verkehrlicher Sicht kein Bedarf bestand und das Projekt damit nicht dem Prinzip einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Lösung entspricht.
Mediation Volksgarage Bacherplatz
Unterschiede in der Interessenklärung zwischen Mediation im öffentlichen Bereich (Großgruppenmediation) und Wirtschaftsmediation (in kleinen Gruppen).
In Mediationen im deutschsprachigen Raum wird die Phase der Interessenklärung als zentraler Abschnitt eines Mediationsverfahrens angesehen. Im Bereich der Mediation im öffentlichen Bereich mit großen Gruppen ist der Interessenklärung meist keine explizite Phase zugeordnet. Die Literaturanalyse hat gezeigt, dass der Interessenklärung sowohl im Bereich der Wirtschaftsmediation als auch im Bereich der Mediation im öffentlichen Bereich eine zentrale Rolle zugeschrieben wird. Im Bereich der Wirtschaftsmediation wird fast immer vom Phasenmodell der Mediation ausgegangen wobei der Interessenklärung immer eine eigene Phase zugeteilt ist. Im Feld der Mediation im öffentlichen Bereich wird ebenso vom Übergang von den Positionen zu den Interessen und dem Interessenausgleich gesprochen.
Im Bereich Wirtschaftsmediation wird von den befragten Mediatoren immer nach dem Grundprinzip der Interessenklärung nach dem „Harvard Konzept“ gearbeitet – in den meisten Fällen nach der klaren Abfolge und Struktur des Phasenmodells der Mediation mit der Interessenklärung als eigene Phase. Im Feld der Mediation im öffentlichen Bereich erfolgte die Interessenklärung immer in einem Diskussionsprozess in Anwesenheit aller am Verfahren Beteiligten Personen – jedoch nicht in einer explizit „Interessenklärung“ genannten Phase.
Hinsichtlich der Tiefe und Intensität der Arbeit auf Interessenebene existiert ein Unterschied zwischen Wirtschaftsmediationen und Mediationen im öffentlichen Bereich. Eine eingehende Erarbeitung von Interessen in einem Verfahren ist nur bis zu einer bestimmten Gruppengröße möglich. Erfahrungen der befragten Experten bzw. aus der Literatur gehen von einer Gruppengröße, mit der auf Interessenebene „sauber“ und eingehend gearbeitet werden kann, von maximal 15 Personen aus – idealer Weise jedoch unter 10. Die analysierten Mediationen im öffentlichen Bereich waren Verfahren mit starken moderativen und mediativen Elementen. Je nach Gruppengröße und Zeitbudget war eine intensivere oder weniger intensive Arbeit auf Interessenebene möglich. Wenn im Einzelfall die Arbeit auf Interessenebene in Mediationen im öffentlichen Bereich im derzeit üblichen Ausmaß bzw. in der derzeit üblichen Tiefe für gute Lösungen als nicht ausreichend erachtet wird, könnte die Interessenklärung in Einzelgesprächen im Vorfeld des eigentlichen Mediationsverfahrens verstärkt werden – mit dem Nachteil, dass in dieser Phase kein „soziales Lernen“ aller Beteiligten möglich ist. Weitere Optionen wären das Arbeiten in ein- oder mehrtägigen Klausuren oder die Aufteilung der Interessenklärung im Plenum auf kleinere Gruppen mit professionell begleiteter Rückbindung durch Mediatoren ins Plenum. Auch die Einrichtung einer kleinen „Kerngruppe“ – mit der mediatives Arbeiten aufgrund der Gruppengröße möglich ist – mit professionell begleiteter Rückbindung durch Mediatoren in die Herkunftsgruppen, könnte eine bessere Arbeit auf Interessenebene schaffen.
Unterschiede in der Interessenklärung zwischen Mediation im öffentlichen Bereich (Großgruppenmediation) und Wirtschaftsmediation (in kleinen Gruppen).
Personalentwicklung mit Fokus auf Beratung an Wiener Universitäten und Fachhochschulen – eine Bestandsaufnahme
Die österreichische Hochschullandschaft ist in den letzten Jahren vielen Veränderungen unterworfen, die in den Bereichen Leitung, Verwaltung, Lehre und Forschung steigende Herausforderungen für alle Akteurinnen und Akteure bedingen. Dieser Umstand würde auf einen wachsenden Bedarf an prozessorientierter Beratung (Coaching, Teamentwicklung, Organisationsentwicklung, Mediation etc.) schließen lassen. Die Literatur zeigt, dass an Hochschulen im deutschsprachigen Raum Personal nach wie vor in erster Linie verwaltet wird und dieses Umfeld besondere Herausforderungen für Personalentwicklungsmaßnahmen darstellt.
Im Rahmen von Interviews an Wiener Universitäten und Fachhochschulen wurden die Themenbereiche Personalentwicklung und prozessorientierte Beratung näher beleuchtet. Es zeigt sich ein sehr heterogenes Bild: An machen Hochschulen ist Personalenwicklung vollständig umgesetzt und prozessorientierte Beratung Standard. An anderen Hochschulen sind diese Bereiche nach wie vor kein Thema. Als wichtige Erfolgskriterien für die Einführung von prozessorientierter Beratung wird die Schaffung einer Kultur für Beratung sowie die Einrichtung einer eigenen Abteilung Personalentwicklung“ gesehen. Auch ein Angebot an Beratungsleistung, das neben Fach- und Prozess-Know-how vor allem auf Feldkompetenz im Hochschulkontext zurückgreifen kann, wird als erfolgskritisch eingeschätzt.
Personalentwicklung mit Fokus auf Beratung an Wiener Universitäten und Fachhochschulen – eine Bestandsaufnahme
Vorgabe für das Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten
Das Thema einer wissenschaftlichen Arbeit (Masterarbeit, Diplomarbeit, Dissertation) muss klar abgegrenzt, systematisch, nachvollziehbar und rekonstruierbar bearbeitet werden. Alle Arbeitsschritte und Ergebnisse sollen logisch geordnet erarbeitet und prägnant dargestellt werden.
Details dazu finden Sie als Download im pdf-Format.
Vorgabe für das Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten
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